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Seit dem 1. Februar 2023 werden die Psychotherapiekosten für Kinder und Jugendliche von der CNS zu 100%, Erwachsene zu 70% rückerstattet. Für die ersten drei Therapiestunden brauchen sie keine Ordonnance im Vorfeld zu haben. Folgende psychotherapeutische Dienstenstleistungen werden noch nicht von der CNS bezahlt:
- Video oder Telekonsultation
- Paartherapie
- Elterngespräche
- Therapiestunden die außerhalb der Praxis stattfinden, z.B. im Rahmen einer Exposition
- Bei einer Hospitalisation kann keine ambulante Psychotherapie abgerechnet werden

 

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